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Hinweisgeberschutzgesetz
 

Hinweisgeberschutzgesetz

der Schmidt+Clemens Gruppe

Haben Sie Kenntnis oder auch nur einen Verdacht von Missständen oder Rechtsverstößen in der Schmidt + Clemens Gruppe? Dann teilen Sie das unseren internen Meldestellen bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle. Ihre Daten behandeln wir vertraulich, auf Wunsch bleiben Sie anonym. Wir gehen allen Hinweisen behutsam und verantwortungsvoll nach.

Schildern Sie im Falle einer Meldung den Sachverhalt möglichst genau, nennen Sie das betroffene Unternehmen, die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens und teilen Sie Namen möglicher Zeugen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.

Folgende Meldestellen stehen für die Entgegennahme von Hinweisen zur Verfügung:

Interne Meldestelle der Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG.

  • Interne Meldestelle i. S. des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes.
  • Zugleich globale Meldestelle der Schmidt + Clemens Gruppe

Interne Meldestelle der Schmidt-Clemens Spain, S.A.U. (Spain)

  • Interne Meldestelle i. S. des spanischen Hinweisgeberschutzgesetzes

Interne Meldestelle der S+C Alfanametal s.r.o., concern (Czech Republic)

  • Interne Meldestelle i. S. des tschechischen Hinweisgeberschutzgesetzes
 
Interne Meldestelle
 

Die interne Meldestelle der Schmidt + Clemens Gruppe

Die Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG hat für sich selbst sowie für alle mit der Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG konzernverbundenen Gesellschaften (zusammen „Schmidt + Clemens Gruppe“ oder „Schmidt + Clemens“) eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Meldungen über Missstände und Fehlverhalten eingerichtet. Diese Meldestelle steht auch den Beschäftigten weiterer Konzerngesellschaften der Schmidt + Clemens Gruppe offen.

Mit der Entgegennahme von Meldungen, die Kontaktpflege mit hinweisgebenden Personen und die erste rechtliche Prüfung hat die Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG die Rechtsanwaltskanzlei Heuking („ausgelagerte interne Meldestelle“) beauftragt.

Hinweisgebende Personen können ihre Meldung in deutscher oder englischer Sprache persönlich, telefonisch, per Brief oder per E-Mail richten an:

Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M.

Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB

Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf

E-Mail: a.szesny(at)heuking.de
Tel: +49 211 60055-217

Hinweisgebende Personen können ihre Meldungen auch über das Webformular WhistleFox abgeben:

Webformular (deutsch)
Webformular (englisch)
Webformular (spanisch)
Webformular (tschechisch)

 
Lokale Meldestellen
 

Die lokalen Meldestellen der Schmidt + Clemens Gruppe

Die Schmidt-Clemens Spain, S.A.U. (Spain) und die S+C Alfanametal s.r.o., concern (Czech Republic) haben darüber hinausgehend eigene lokale Meldestellen gemäß der nationalen Gesetzgebung eingerichtet. Diese stehen den Beschäftigten neben der zentralen Meldestelle der Schmidt + Clemens Group offen.


Die lokalen Meldestellen können wie folgt erreicht werden:

Interne Meldestelle der Schmidt-Clemens Spain, S.A.U. (Spain)

José Ramón Echeverría
               
Schmidt-Clemens Spain, S.A.U.
Canal Denuncias (Att. J. Ramón Echeverría)
Polígono Industrial no2
31280 Murieta (Navarra-Spain.)

E-Mail: canaldenuncias(at)schmidt-clemens.com
Tel: +34 948 53 46 61

Interne Meldestelle der S+C Alfanametal s.r.o., concern (Czech Republic)

JUDr. Miroslav Pokorný / JUDr. Petr Matèjka

AK Pokorný & Matèjka
Lidická 23b
602 00 Brno (Czech Republic)

E-Mail: whistleblowing(at)pokorny-matejka.cz
Tel: +42 0 541247872

Bitte beachten Sie, dass nur die lokalen Meldestellen „interne Meldestellen“ i. S. des jeweils anwendbaren lokalen Rechts sind.

 
FAQs
 

Häufig gestellte Fragen

Folgende Ausführungen gelten für die interne Meldestelle der Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG (Deutschland). Je nach anwendbarem lokalen Recht können sich Abweichungen ergeben.

Was kann ich melden?

Sie helfen uns, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schmidt + Clemens Gruppe oder auch andere Personen entgegen unserer Interessen oder sonst nicht korrekt handeln, und dies melden. Dazu gehören schwere Compliance-Verstöße und Straftaten wie etwa Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch andere Regelverstöße wie Diskriminierung, Machtmissbrauch oder umwelt- oder menschenrechtsbezogene Risiken und andere Pflichtverstöße. Auch noch bevorstehende oder geplante Verstöße dürfen und sollen gemeldet werden. Auch bloße Verdachtsmomente können gemeldet werden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile.

Für allgemeine Beschwerden und zur Meldung von Notfällen ist das Hinweisgebersystem allerdings nicht geeignet!

Wie läuft eine Meldung ab?

Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau. Nennen Sie die betroffene Organisation oder Organisationseinheit und die beteiligten Personen sowie Zeit und Ort des Geschehens. Teilen Sie auch Namen möglicher Zeugen mit.

Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.

Sie entscheiden, welche Daten Sie angeben, ob Sie anonym bleiben möchten oder ob Sie den von uns eingesetzten Vertrauenspersonen für Rückfragen zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie ggf. die Hinweise der lokalen Meldestellen.

Binnen sieben Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung durch die ausgelagerte interne Meldestelle, sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben. Binnen weiterer drei Monate erhalten Sie eine Rückmeldung zu dem weiteren Umgang mit Ihrer Meldung sowie den getroffenen Maßnahmen, insoweit dadurch noch laufende interne Untersuchungen nicht gefährdet und Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Unsere Vertrauensanwälte überprüfen Ihre Meldung und erstatten der zuständigen Stelle bei der Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG rechts- und datenschutzkonform Bericht. Diese leitet die Meldung, soweit erforderlich an die jeweils zuständige Meldestelle oder das jeweils zuständige Unternehmen (beispielsweise die internen Meldestellen der Schmidt-Clemens Spain, S.A.U. (Spain) sowie der  S+C Alfanametal s.r.o., concern (Czech Republic)) weiter. Diese ergreifen daraufhin, soweit erforderlich, die notwendigen Folgemaßnahmen.

Wie werden meine Daten geschützt?

Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich behandelt, auf Wunsch dürfen Sie Ihre Meldung anonym abgeben.

Das Hinweisgebersystem erfüllt die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Alle Meldungen werden durch Vertrauensanwälte entgegengenommen und verantwortungsvoll verarbeitet, bevor sie an die für die Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen zuständige Stelle bei der Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG weitergeleitet werden.

Die Dokumentation Ihrer Meldung wird bei der Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, soweit gesetzliche Regelungen der Löschung nicht entgegenstehen.

Drohen mir Nachteile, wenn ich einen Hinweis gebe?

Hinweisgebende Personen unterliegen gesetzlichem Schutz, wenn sie im Zeitpunkt der Meldung an die interne Meldestelle hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.

Damit dieser Schutzbereich eröffnet ist, muss die Meldung einen Sachverhalt betreffen, der dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen einschlägigen Gesetzen unterfällt, also insbesondere Straftaten und schwere Ordnungswidrigkeiten. Auch muss sich der Hinweis auf die Schmidt + Clemens Group oder eine andere Stelle, mit der Sie als hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stehen oder standen, beziehen.

Arbeitsrechtliche Nachteile dürfen hinweisgebende Personen in diesen Fällen auch dann nicht erleiden, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt.

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung: Sie können Ihre Meldung bei der Meldestelle über die zuvor genannten Webformulare oder persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Brief unter den oben genannten Kontaktdaten einreichen.

Sie haben zudem die Möglichkeit, ihre Meldung bei einer behördlichen Meldestelle abzugeben. Informationen über diese externen Meldestelle des Bundes und der Länder halten die Compliance-Abteilung sowie die ausgelagerte interne Meldestelle bereit.

Es ist allerdings gesetzlich vorgesehen, dass Sie als hinweisgebende Person die Meldung an die genannte interne Meldestelle gegenüber der externen behördlichen Meldestelle bevorzugen sollen, wenn intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich das Hinweisgebersystem nutzen sollte?

Sie können die Meldestelle unter den oben angegeben Kontaktdaten bei Rückfragen telefonisch oder per E-Mail erreichen. Im Zweifel ist die Nutzung des Hinweisgebersystems aber sinnvoll. Unsere Vertrauensanwälte gehen mit eingehenden Meldungen verantwortungsvoll und umsichtig um und bearbeiten sie vor dem Hintergrund eines großen Erfahrungsschatzes.

 
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Für die Datenverarbeitung der Hinweisgebermeldungen innerhalb Schmidt + Clemens gelten die Datenschutzhinweise der Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG.

Für die Datenverarbeitung durch Heuking Kühn Lüer Wojtek gelten die dortigen Datenschutzhinweise.

 
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