Schmidt + Clemens Gruppe setzt Hinweisgeberschutzgesetz um

Lindlar 01.12.2023. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Eine entsprechende Meldestelle wurde für die deutschen Gesellschaften der Unternehmensgruppe eingerichtet.
Durch dieses Gesetz werden Hinweisgeber geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der meldenden Personen vorgeschrieben.
Die Schmidt + Clemens Gruppe setzt nun die nationalen Gesetzgebungen fristgerecht weiter um und hat entsprechende Meldestellen in Spanien und der Tschechischen Republik eingerichtet. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Meldestelle für die Schmidt + Clemens Gruppe.
Die Veröffentlichung ist honorarfrei. Belegexemplar erbeten.


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Lars Niemczewski
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E-Mail: l.niemczewski(at)schmidt-clemens.com
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